Kanzlei

Unsere Anwaltskanzlei wurde im Jahr 1987 von den Rechtsanwälten Urban N. Friedrich und Andreas Hebeisen gegründet. 2004 trat Renato Canal als Konsulent in die Kanzlei ein. Rechtsanwalt Nicolas Mohr ist dem Team im Jahr 2018 als Partner beigetreten.

Philosophie

Die beratende Tätigkeit steht für uns im Vordergrund. Wir suchen primär keine Auseinandersetzungen, sondern gemeinsam mit Ihnen nach optimalen Lösungen. Sofern keine einvernehmliche Regelung Ihrer Ansprüche möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren mit Nachdruck und Engagement.


Mandatierung

Zu Beginn jedes Mandats klären wir für Sie die massgeblichen Sachverhalte, Ihre Bedürfnisse und Ihre Interessen in einem persönlichen Gespräch ab. Wir analysieren die Rechtslage und zeigen Ihnen Lösungswege auf. Das Vorgehen wird gemeinsam festgelegt.

 

Wir verrechnen unsere aussergerichtlichen Dienstleistungen nach dem vereinbarten Stundenansatz, wobei wir unser Honorar nach Massgabe der Bedeutung und Schwierigkeit sowie nach Interessewert der Streitsache bemessen.  

 

Für die Prozessführung halten wir uns in der Regel an die von den Kantonen und vom Bund vorgeschriebenen Anwaltstarife, die üblicherweise eine Honorierung in Prozenten der Streitsumme vorsehen.